Baustrom DIN 276

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Die DIN 276 dient im Bauwesen zur Ermittlung der Baukosten und dient Planern und Architekten zur Ermittlung ihres Honorars.

Die Baustrom DIN 276 gehört zu der Kostengruppe welche die Baunebenkosten ermittelt.

Die Ermittlung der Bau- und Baunebenkosten erfolgt in fünf Schritten:

  • Schritt 1: Die Festlegung des Kostenrahmen
  • Schritt 2: Hier erfolgt die Schätzung der anfallenden Kosten
  • Schritt 3: Aus dieser Schätzung heraus erfolgt die Berechnung der Kosten
  • Schritt 4: Es wird ein Kostenanschlag gemacht
  • Schritt 5: dient der Kostenfeststellung

Diese Schritte die zur Kostenfeststellung zur DIN 276 notwendig sind vereinfachen es dem Planer seine Leistungen gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) zu berechnen.

Was beinhaltet die Baustrom DIN 276?

Die gesamten Baukosten für ein Gebäude setzen sich aus den reinen Erstellungskosten und den Baunebenkosten zusammen.

Die Baunebenkosten sollten auf keinem Fall unterschätzt werden.

Dazu gehören die Kosten für den Grundbucheintrag, Notar, Vermessung, Bauantrag, Genehmigungs- und Prüfverfahren und den Kosten für den Baustrom in Berlin.

Alles das ist nach DIN 276 Kostengruppe 700 geregelt, zu der auch die Baustrom DIN 276 gehört.

Die Ermittlung der Baunebenkosten für den Baustrom erfolgt auf der Grundlage von der Baustrom DIN 276.

Sie sind in der Kostengruppe 700 zusammengefasst.

In dieser Zusammenstellung sind noch weitere anfallende Anteile aufgelistet.

Deshalb ist es unabdingbar, dass man sich von einem kompetenter Fachbetrieb entsprechend beraten lässt, um keine unliebsamen Finanzierungslücken zu erleben.

Kostengruppen in der die Baustrom DIN 276 relevant sein kann

Die DIN 276 ist in sieben Kostengruppen gegliedert, die in dreistelligen Ordnungszahlen angegeben werden.

Die Kostengruppen 100 bis 400 befassen sich mit dem Grundstück und dem Bauwerk, Kostengruppe 500 ist den Außenanlagen gewidmet, die Kostengruppe 600 der Ausstattung und die Kostengruppe 700 den Baunebenkosten zu denen auch die DIN 276 gehört.

Jede der Kostengruppen ist in viele Unter-Kostengruppen gegliedert.

Die Baustrom DIN 276 gehört aber nicht ausschließlich in die Kostengruppe 700, der Baunebenkosten.

Sie tangiert auch andere Kostengruppen, die je nach Objekt in die Baustromversorgung einzuordnen ist.

So gehören Leistungen der DIN 276 auch in die Kostengruppe 220 „Öffentliche Erschließung“.

Sie umfasst die Herstellung oder Änderung technischer Anlagen die bauseitig gemeinsam genutzt werden, wie Wasser, Abwasser, Gas und auch Strom.

In der DIN 276 fallen die Anschlusskosten für den Strom in die Kostengruppe 225 „Stromversorgung“.

Fällt das Bauvorhaben in den Bereich einer nichtöffentlichen Erschließung ist die Kostengruppe 230 zuständig, die aber in die Kostengruppe 220 untergliedert werden kann.

Die DIN 276 regelt in Kostengruppe 251 und 498 und 598 alle Provisorien.

Dazu gehören Kosten der Erstellung, der Anpassung oder der Umlegung von Bauwerken und Außenanlagen als provisorische Maßnahme einschließlich dem späteren Entfernen der Provisorien, soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst.

Kostengruppe 391, 491 und 591 ist der Baustelleneinrichtung gewidmet.

Die Baustrom DIN 276 umfasst hier neben Unterkünften auch Lagerräume, Misch- und Transportanlagen auch die Baubeleuchtung und die notwendigen Energieanschlüsse über die Baustromverteiler.

In Kostengruppe 774 werden in der Baustrom DIN 276 vor allem die Betriebskosten während der Bauzeit erfasst, insbesondere der technischen Anlagen zu denen der Baustrom gehört, bis zur Inbetriebnahme.

Unter den sonstigen Baunebenkosten sind Miete, Stromverbrauch und Beantragungsgebühren für den Bezug von Baustrom eingegliedert.

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