Nachrüstpflicht Hauptschalter Baustromverteiler

Nachrüstpflicht für Hauptschalter am Baustromverteiler

  • Gibt es eine Nachrüstpflicht für Hauptschalter am Baustromverteiler?
  • Was darf als Hauptschalter verwendet werden? (Leistungsschalter , Lasttrennschalter, Sicherungen, FI)
  • Darf die Nachrüstung von einem Hauptschalter nur vom Hersteller gemacht werden?

Antwort – Nachrüstpflicht Hauptschalter Baustromverteiler:

Nachrüstpflicht Hauptschalter Baustromverteiler
Nachrüstpflicht Hauptschalter Baustromverteiler

Leider ist uns eine derzeitige (Dezember 2017) Nachrüstpflicht für Hauptschalter am Baustromverteiler nicht bekannt.

Wir wissen aber das die DIN VDE 0100-704 zur Zeit in Überarbeitung ist.

Sie soll Anfang 2018 als Neuausgabe verbindlich werden.

Es gibt aber eine Übergangsfrist von 2 Jahren in denen Baustromverteiler noch nach der alten Norm hergestellt werden dürfen.

Hier können Sie gern die Kundeninformation von Elektra Teilfingen nachlesen, was die wesentlichen Punkte betrifft.

http://elektra-tailfingen.de/media/downloads/Kundeninformation_DIN_VDE_0100-704-2017-03-21.pdf

Wir wissen nicht welchen Baustromverteiler Sie einsetzen wollen.

Hauptsicherungen können sowohl NH Sicherungen in der entsprechenden Größe sein, Sicherungslasttrennschalter, Leistungsschalter oder dreipolige Sicherungen von E18 bis E33 sowie andere mehrpolig abschaltbare Trenner.

Ob und wie diese Trenneinrichtungen nach 2020 aussehen sollen, ist uns leider noch nicht bekannt.

Baustrom Berlin – Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter

Telefon 030 / 55 27 84 05

Oder senden Sie uns freundlicherweise einfach eine eMail an Post@Baustrom-Baustromverteiler.de mit Ihren Fragen.

Wir melden uns sehr kurzfristig bei Ihnen, um Ihnen alle Fragen rundum Baustrom zu beantworten.