Warum sollte die Zuleitung von Baustellenverteiler (ungezählte Strom) nicht länger als 30m betragen?

Die kundeneigene, ungezählte Anschlussleitung vom Anschlusspunkt des Netzbetreibers zum Baustromschrank muss nach den allgemeinen technischen Vorschriften ausgeführt werden.

Gemäß der Normen und Regeln zum Erstellen eines zeitlich befristeten Netzanschlusses (z.B. Baustromanlage) soll diese Anschlussleitung vom Netzanschlusspunkt zur Messeinrichtung so kurz wie möglich sein, darf jedoch nicht mehr als 30 m betragen.

Um die Anschlussleitung so kurz wie möglich zu halten, ist der Baustromschrank in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle aufzustellen.

Das betrifft Ihre Zuleitung, die Sie für den Anschluss Ihres Zähleranschlussschrankes bis zum bereitgestellten Anschlusspunkt Ihres VNB benötigen.

Das bedeutet, dass Sie Ihren Zählerschrank nicht irgendwo im Gelände aufstellen können, sondern Sie ihn in dem vorgeschriebenen Bereich anschließen müssen.

Machen Sie sich vorher bei Ihrem Elektriker oder dem VNB kundig, welche Vorschriften für Ihr Baugelände gelten, denn es gibt VNB die nur einen Abstand von 10 oder 15 m erlauben.

Zusätzlich gelten für diese Verbindungsleitung noch weitere Vorschriften:

• lösbaren Zwischenverbindungen sind nicht gestattet
• ein Überspannen von Straßen, Wegen, Einfahrten etc. ist nicht zulässig
• die Verlegung muss so erfolgen, dass Beschädigungen vermieden werden (evtl. Schutzrohrverlegung)
• während des Betriebes der Anlage darf die Anschlussleitung nicht bewegt werden
• auf Selektivität und Bemessung der Überstromschutzorgane ist zu achten
• Anlagenteile die sich vor der Messeinrichtung befinden müssen plombiert sein
• geeignete Kabel und Leitungen sind: H07 RN-F, A07RN-F oder NSSHöu