Baustrom vom Nachbarn

Baustrom – Stromverbrauch – Erlaubnis

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Wir melden uns sehr kurzfristig bei Ihnen, um Ihnen alle Fragen rundum Baustrom zu beantworten.

Bevor es an irgend ein Bauvorhaben geht, steht die Frage, wie bekomme ich den Baustrom auf die Baustelle?

Der Baustrom gehört zu den wesentlichsten Vorraussetzungen für eine Baustelleneinrichtung.

Dazu kommt noch, dass der Baustrom rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden muss.

Zuständig dafür ist das örtliche Versorgungsunternehmen, welches die Lieferung der elektrischen Energie für die Zeit des Hausbaus zur Verfügung stellt.

Ist es einfacher den Baustrom vom Nachbarn zu beziehen?

Baustrom vom Nachbarn Berlin Brandenburg
Baustrom vom Nachbarn Berlin Brandenburg

Wenn man den Baustrom vom Nachbarn beziehen will, müssen einige Vorraussetzungen geprüft werden.

Wer denkt, dass es nur einer einfachen Strippe vom Nachbarn bedarf, um seine Werkzeuge anzuschliessen, der irrt.

Der einfache Anschluss an einen Verteiler- oder Steckdosenstromkreis für Baustromzwecke ist nicht gestattet.

Zum einen bietet dieser „Baustrom vom Nachbarn“ keinen Schutz vor Stromunfällen und zum anderen ist bei Nichtbeachtung mit einer saftigen Strafe zu rechnen.

Kein arbeiten ohne ordentlichen Baustromverteiler

Auch, wenn der Nachbar anbietet seine Dreh- und Wechselstromsteckdose aus seiner Garage zu nutzen, kann so ein Baustrom vom Nachbarn schnell zu einem Baustopp führen.

Für die Nutzung von Baustrom ist ein Baustromverteiler zwingend vorgeschrieben.

Nur bei ihm sind alle Anschlüsse separat abgesichert und der Kasten wird nach VBG 4 regelmäßig einer Prüfung unterzogen.

Einen Kran oder eine Putzmaschine hängt man nicht einfach so an eine X-beliebige Steckdose.

Denn wer haftet, wenn der FI (wenn überhaupt einer vorhanden ist) nicht schnell genug ausgelöst hat und ein Arbeitsunfall passiert?

Mit unzulässigem Baustrom vom Nachbarn sollte man deshalb auf keinem Fall sorglos umgehen.

Dazu kommt noch, dass bei der Nutzung von Arbeitsmaschinen unzulässige Stromspitzen auftreten können, mit denen der Stromlieferant nicht rechnen kann und die er eventuell nicht ausgleichen kann.

Deshalb wird für den Bezug von Baustrom oft auch ein separater Zähler gefordert, der im Vorzählerbereich angebracht wird.

Dann klappt s auch mit dem zulässigen Baustrom vom Nachbarn.

Vom Gesetzgeber und den Berufsgenossenschaften sind für den Bezug von Baustrom nur geprüfte Speisestellen zulässig.

Das sind eben besagte Baustromverteiler, welche über die notwendigen Schutzmaßnahmen verfügen.

So muss die Speisestelle zumindest einen Personenschutz in Form eines FI-Schutzschalters aufweisen und sollte in die Erdungsmaßnahme eingebunden sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann man auch den Baustrom vom Nachbarn beziehen.

Beim Antrag auf Baustrom wird das Versorgungsunternehmen auch prüfen, ob ein Baustrom vom Nachbarn möglich ist.

Das wird vor allem dort der Fall sein, wo ein separater Anschluss an einen Verteilerkasten nicht in der Nähe möglich ist oder die Zuleitung dorthin extrem gesichert werden muss.

Das können Straßenüberquerungen sein oder Baustraßen, die mit schwerem Gerät befahren werden.

In so einem Fall kann das Versorgungsunternehmen einen Baustrom vom Nachbarn in dessen Vorzählerbereich befürworten.

Der Stromfluss läuft dann ausschließlich über einen Baustromverteiler mit eigener Zähleinrichtung und wird beim Energieversorger abgerechnet.

Vorraussetzung dafür ist aber trotzdem die Zustimmung des Nachbarn, da durch dessen Grundstück dann die Versorgungsleitung verläuft.

Günstigste Variante: Der Nachbar baut selbst

Am günstigsten löst sich das Problem mit dem Baustrom vom Nachbarn, wenn dieser selber baut.

In Bebauungsgebieten ist das häufiger der Fall.

Wer sich mit seinem Nachbarn einigt, kann hierbei manchen Euro sparen.

Der Anschluss muss nur einmal beantragt werden und der bezogene Baustrom vom Nachbarn wird über einen separaten Zähler gezählt.

Eine Anfrage verlohnt sich auf jedem Fall.

Zuvor sollte aber unbedingt ein Ok des Versorgungsunternehmens zum Bezug von Baustrom vom Nachbarn eingeholt werden, denn prinzipiell ist der Weiterverkauf von Strom bei vielen Versorgern ausgeschlossen.

Strafbar macht sich dann der Nachbar und das sollte man im Hinblick auf weitere gute Nachbarschaft nicht provozieren.

Es sollte aber kein Problem sein, wenn nur ein Carport angebaut wird oder kleinere Umbauarbeiten stattfinden.

„Hallo, ich hab mal bitte eine Frage: wir haben junge Nachbarn die bauen möchten, die sagten uns, ob sie von uns Strom beziehen können;

natürlich mit Zwischenzähler wegen Steine schneiden usw..

Meine Frage geht dies dann auch über meinen Zähler, nicht das ich dann mit meinen Stromverbrauch zu hoch komme und mehr bezahlen muss?“

Baustrom vom Nachbarn - Stromverbrauch - Erlaubnis
Baustrom vom Nachbarn – Stromverbrauch – Erlaubnis

Wenn Ihr Nachbarn seinen Baustrom über Ihren Anschluss beziehen will, müssen einige Vorraussetzungen geprüft werden.

Es bedarf mehr als einer Strom-Zuleitung, um die Werkzeuge Ihres Nachbarn zu betreiben, denn der einfache Anschluss an einen Verteiler- oder Steckdosenstromkreis bei Ihnen für Baustromzwecke, ist nicht statthaft.

Ihr Nachbar wird zwar entgegnen: „Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter“ aber passiert ein Unfall auf der Baustelle, kann es nicht nur versicherungsrechtlich zu Komplikationen kommen, es kann auch ein sofortiger Baustopp verhängt werden oder im schlimmsten Fall zur Gefährdung von Leib und Leben kommen.

Der Gesetzgeber schreibt deshalb hier zwingend sogenannte Speisestellen für den Elektro-Anschluss vor, die besonderen Vorschriften genügen müssen.

Das Wichtigste bei einem Baustromanschluss ist immer die Sicherheit!

Ihr Nachbar als Bauherr sollte sich an einen zertifizierten Elektrobetrieb wenden oder an den örtlichen Netzbetreiber, damit dieser prüft, ob und unter welchen Bedingungen ein Anschluss bei Ihnen möglich ist.

Oftmals muss auch das Energieversorgungsunternehmen sein ok dazu geben.

Sie als Stromgeber könnten sonst ein Problem mit Ihrem Versorger bekommen, wenn Sie Strom weiterverkaufen.

Der Weiterverkauf ist meist im Vertrag ausgeschlossen.

Eine Lösung wäre der Anschluss einer Versorgungsleitung in Ihrem Vorzählerbereich (Genehmigungspflichtig).

Dann bekommt Ihr Nachbar einen separaten Stromzähler von örtlichen Energieversorger gesetzt und rechnet auch mit diesem seinen Verbrauch ab.

Eine solche Trennung ist schon deshalb empfehlenswert, weil Baustrom nach dem Preis der ortsüblichen Grundversorgung abgerechnet wird, Sie haben sicher einen günstigeren Tarif.

In keinem Fall handelt es sich hierbei um eine Gefälligkeit unter Nachbarn und Sie sollten Sie nicht auf einen Kuhhandel einlassen.

Wir hoffen das wir damit Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Pinguin Baustrom Team aus Berlin

Baustrom vom Nachbarn – Jetzt anrufen und unverbindlich informieren und beraten lassen unter

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Oder senden Sie uns freundlicherweise einfach eine eMail an Post@Baustrom-Baustromverteiler.de mit Ihren Fragen.

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