DGUV V3 Prüfung Baustromverteiler Berlin

DGUV V3 – gesetzlich vorgeschriebene Betriebsmittelprüfung

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Die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) ist eine von den Berufsgenossenschaften im Jahr 2014 erlassene Unfallverhütungsvorschrift welche für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich ist.

Sie ersetzt, die bis dahin gültigen Vorschriften BGV A1 und GUV-V A1 in nahzu identischer Version.

Dabei regelt die DGUV V3 (Vorschrift 3) u.a. die Prüfung von Baustromverteilern

Eine Baustelle wird im Normalfall über Baustromverteilern versorgt. Baustellen sind solche Arbeitsbereiche, die von Natur aus besonderen Bedingungen unterliegen. Das gilt ganz beonders für elektrische Betriebsmittel oder elektrische Anlagenteile. Damit alle elektrischen Betriebsmittel betriebssicher sind und störungsfrei arbeiten, sind diese regelmäßig durch eine geeignete Person zu prüfen. Dabei gilt es diverse Normen einzuhalten und verschiedene Vorschriften zu beachten. Die Wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst.

DGUV V3 Prüfung Baustromverteiler Berlin
DGUV V3 Prüfung Baustromverteiler Berlin

VDE 0100-704:2007-10
„Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-704: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Baustellen“*
Diese Norm gilt für eine Baustelle, die mit Baustromverteilern versorgt wird. Darin wird definiert, dass eine Versorgung mit Baustrom am Übergabepunkt des Netzbetreibers beginnt und an einem Verbraucher endet.

VDE 0100-600:2008-06
„Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen“*
Eine Baustromanlage ist nach der VDE0100 zu behandeln. Auch wenn es sich dabei um bewegliche oder mittels Steckverbindern zusammengefügte Teile handelt, ist die Anlage einer Erstprüfung nach VDE 0100-600:2008-06 zu unterziehen.

VDE 0105-100:2015-10
„Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen“*
Der Betrieb einer Baustromanlage und deren Wiederholungsprüfungen fallen weiterhin unter die VDE 0105-100:2015-10. Diese VDE beschreibt die zulässigen Schutzmaßnahmen und die Mindestanforderungen, die an die jeweiligen Betriebsmittel gestellt werden. Sie enthält ebenfalls Festlegungen wo, wie und welche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) anzuwenden sind.
DGUV Information 203-006 (BGI 608)
„Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“*

In der DGUV Information (vorher BGI 608) werden von den Berufsgenossenschaften weitergehende Festlegungen getroffen, wie die, dass eine Baustelle normalerweise nur versorgt werden darf von:
„Baustromverteilern nach VDE 0660-501 „Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Teil 4: Besondere Anforderungen an Baustromverteiler (BV)“*
• und Ersatzstromerzeugern nach VDE 0100-551 „Elektrische Anlagen von Gebäuden – Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kapitel 55: Andere Betriebsmittel – Hauptabschnitt 551: Niederspannungs-Stromerzeugungsanlagen“.

DGUV Vorschrift 3 (BGV A3)
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“*
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) gilt als eine Handlungsanleitung, wobei schon wesentliche Teile, wie das Prüfen von elektrischen Arbeitsmitteln in den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geregelt sind.
Prüfung von Baustromverteilern nach DGUV V3

1. Wann ist zu Prüfen? DGUV V3 Prüfung Baustromverteiler Berlin

Ein Baustromverteiler muss bei der Errichtung auf einer Baustelle geprüft werden, weil es sich hierbei um eine Anlage nach VDE 0100 handelt, welche auch so zu prüfen ist.

Einige Sachen kann man schon vor dem Aufstellen überprüfen, die da wären:

  • Die Auswahl des richtigen Baustromverteilers
  • Die Auswahl des richtigen Baustromverteilers falls Frequenzgesteuerte Betriebsmittel anzuschließen sind
  • Die Bestückung mit den richtigen Sicherungen
  • Die Auswahl der erforderlichen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
  • Prüfung auf Einhaltung der Schutzart
  • auf das Vorhandensein eines wirksamen Berührungsschutzes
  • Hinweiseschilder auf Steckdosen für Betriebsmittel mit Frequenzumformern

DGUV V3 Prüfung Baustromverteiler Berlin – Hinweise:

Schon bei der Planung ist es wichtig ob Arbeitsmittel mit Frequenzumrichter eingesetzt werden sollen. Werden hierbei die falschen FI-Schutzschalter eingesetzt, können sie im schlimmsten Fall nicht mehr auslösen.
Baustromverteiler sind so zu bemessen, dass genügend Steckdosen angeschlossen werden können und noch Leistungsreserven vorhanden sind.

Wenn Baustromverteiler nicht aus dem öffentlichen Netz gespeist werden, sondern mit einem Stromerzeuger – müssen Netzform und Schutzmaßnahmen festgelegt sein. In einem IT-Netz oder bei Anwendung von Schutztrennung sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen nur sehr eingeschränkt wirksam!

2. Prüfung bei Baustellen-Aufstellung – DGUV V3 Prüfung Baustromverteiler Berlin

Werden Baustromverteiler auf einer Baustelle aufgestellt, ist eine Prüfung nach VDE 0100-600 durchzuführen. Das umfasst die Erprobung und die messtechnische Überprüfung sowie die Sichtprüfung, die aber schon vorher durchgeführt werden kann.

Zur Erprobung gehören die Funktionsprüfung des Baustromverteilers selbst und die Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung-Prüftaste auf Funktion. Auch eventuelle Anzeigeinstrumente müssen auf die Funktionalität geprüft werden.

Per Messtechnik ist die elektrische Sicherheit nachzuweisen, was durch eine befähigte Person nach folgenden Prüfmethoden durchzuführen ist:

  • Niederohmigkeit des Schutzleiters
  • Isolationsmessung
  • Messung der Schleifenimpedanz (bei Verteilstromkreisen ohne Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen)
  • Messung des Netzinnenwiderstands (als Hinweis auf Spannungsfall in der Anlage)
  • Prüfen von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (ggf. des Isolationswächters)
  • Prüfen des Drehfeld*

Nicht vorgeschrieben ist die Messung des Netzinnenwiderstands sowie die der Schleifenimpedanz bei Endstromkreisen, welche über eine FI-Schutzeinrichtung verfügen.

3. Prüfung der FI-Schutzeinrichtung – DGUV V3 Prüfung Baustromverteiler Berlin

Grundlage für ein richtiges Prüfen der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung ist der genaue Typ der zu prüfenden Schutzeinrichtung.

3.1 Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen Typ A
Die FI-Schutzeinrichtung vom Typ A lässt sich mit jedem Installationstester ohne Probleme prüfen. Auslösezeit und Auslösestrom müssen dabei festgestellt und bewertet werden. Die Berührungsspannung darf den Wert ≤ 50 VAC nicht übersteigen und die Auslösezeit je nach Netzform nicht über 400 ms liegen.
Normalerweise liegen die Messergebnisse bei 20 ms bis 50 ms, bei selektiven FI-Schutzeinrichtungen bis zu 350 ms.

Je nach Prüfstrom darf der Auslösestrom unterschiedlich ausfallen:

  • Bei Messung mit reinem Wechselstrom darf die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung zwischen 50 % und 100 % des Bemessungsdifferenzstroms auslösen.
  • Bei Messung mit pulsierendem Gleichfehlerstrom darf die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung zwischen 35 % und 135 % des Bemessungsdifferenzstroms auslösen.
  • Bei Messung mit glattem Gleichfehlerstrom darf die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung zwischen 50 % und 200 % des Bemessungsdifferenzstroms auslösen.
  • Dabei muss beachtet werden, dass nur wenige Prüfgeräte am Markt überhaupt Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vom Typ B (allstromsensitiv) serienmäßig prüfen können. In einigen Fällen können Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vom Typ B mit einem Zusatzgerät geprüft werden*

3.2 Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen Typ B

Die Funktion der FI-Schutzeinrichtungen vom Typ B kann mit Wechselstrom oder pulsierendem Gleichfehlerstrom nur zur Hälfte nachgewiesen werden. Diese Funktion ist aber bei diesem Typ besonders wichtig. Bei dieser Schutzeinrichtung vom Typ B müssen Auslösestrom und Auslösezeit für Gleich- und Wechselstrom geprüft werden. Dazu muss die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung vier mal ausgelöst werden.

4. Pflicht zur Dokumentation – DGUV V3 Prüfung Baustromverteiler Berlin

Die Dokumentation muss in schriftlicher Form als Prüfbericht verfasst werden. Nur eine Prüfplakete reicht für die Dokumentation keinesfalls aus. Es ist zwar nicht zwingend erforderlich alle Messwerte aufzunehmen, aber mitlerweile Stand der Technik und wird zur Rechtssicherheit dringend empfehlen.

5. Wiederholungsprüfung – DGUV V3 Prüfung Baustromverteiler Berlin

In der VDE 0105-100:2015-10 ist geregelt, wann Wiederholungsprüfungen durchzuführen sind. Dazu muss eine befähigte Person vor Ort über den Umfang der Prüfungen entscheiden die notwendig sind, um die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten. Dazu kann prinzipiell auf alle Prüfmethoden der Erstprüfung zurückgegriffen werden.

Das Mindeste was gemacht werden sollte, ist gemäß der DGUV V3 die Überprüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung.
Ist ein Ab-oder Umschalten möglich, muss dringend auch eine Isolationsmessungen durchgeführt werden. Wie vorher schon gesagt: Dokumentation ist auch hier Pflicht.

6. Prüffristen festlegen – DGUV V3 Prüfung Baustromverteiler Berlin

Im §3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Gefährdungsbeurteilung, in unserem Fall der Baustromverteiler, für die Prüffrist, den Umfang und die Prüfart zu ermitteln, welche transparent und nachvollziehbar sein muss. Dabei muss unterschieden werden, welche Prüfungen der Nutzer durchführt und welche durch befähigte Personen erfolgen muss. Beide sollten die Ergebnisse zur Rechtssicherheit dokumentieren.

Beispiel für eine Fristenfestlegung:

  • Prüfung pro Tag: Betätigen der Prüftaste der FI-Schutzeinrichtungen durch den Nutzer der Baustromanlage
  • Prüfung pro Monat: Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sollte einer messtechnischen Prüfung durch eine befähigte Person unterzogen werden sowie eine Sichtprüfung aller Betriebsmittel
  • Prüfung nach 6 Monaten: Messung von Isolationswiderständen, Überprüfung von Schutzleiterverbindungen sowie die messtechnische Überprüfung der Schleifenimpedanz durch eine befähigte Person

* Die mit Sternchen versehenen Bemerkungen sind aus den DIN VDE’s, aus Vorschriften oder Normen übernommen.

Haben Sie noch weitere Fragen an uns?

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